Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

OK

Navigation und Service

0800 1000 4800

Montag bis Donnerstag 7:30-19:30 UhrFreitag 7:30-18:30 Uhr

Gesunde Beschäf­tigte mit RV Fit

Werden Sie im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements aktiv und unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter dabei, gesund und motiviert zu bleiben.

Firmenservice

Unser Firmenservice berät Sie gerne persönlich. Wir stehen Ihnen neben der Prävention auch bei allen Fragen rund um die Themen gesunde Beschäftigte, Rente und Altersvorsorge sowie Sozialabgaben zur Verfügung.

Sie haben Fragen oder Anregungen? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht.

Kostenloser Firmenservice

0800 1000 453

Montag bis Freitag von 9-15 Uhr

E-Mail schreiben

Was bringt's?

Krankenstand senken

Gesunde Beschäftigte haben weniger Krankheitszeiten, sind motivierter und bringen ihr Fachwissen länger im Betrieb ein.

Mitarbeiter stärken

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter dabei, sich auf den Weg zu mehr Gesundheit zu machen.

Wie funktioniert's?

  • 1. Intensiv starten

    3 Tage ganztägig
    ambulant oder

    5 Tage stationär
    von der Arbeit
    freigestellt

  • 2. Regelmäßig trainieren

    3 Monate
    1-2 mal pro Woche berufsbegleitend
    (morgens oder abends)

  • 3. Motiviert dranbleiben

    3 Monate
    selbstständig trainieren berufsbegleitend
    (morgens oder abends)

  • 4. Auffrischen

    1 Tag ganztägig
    ambulant oder

    3 Tage stationär
    von der Arbeit
    freigestellt


Die Dauer der Phasen kann je nach Einrichtung und Bundesland variieren.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Mitarbeiter für RV Fit freistellen?

Ja, für die Startphase, sowie für die Auffrischung haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung.

Muss ich Entgeltfortzahlung leisten?

Ja, Sie müssen Ihre Mitarbeitenden für die Teilnahme an der ganztägigen Start- und Auffrischungsphase das Entgelt nach § 9 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz weiter zahlen. Ihre Mitarbeitenden sind verpflichtet, Ihnen
den jeweiligen Beginn mitzuteilen sowie die Bescheinigungen zur Dauer der genannten Phasen vorzulegen (§ 9 Absatz 2 a Entgeltfortzahlungsgesetz). Aber Sie profitieren auch: Gesunde Beschäftigte weisen weniger
krankheitsbedingte Fehlzeiten auf, sind motivierter und bringen ihr Fachwissen länger im Betrieb ein.